Transparenz
Nach Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 8.886 Euro (ab 01.07.2022), welche monatlich gezahlt wird.

Wie wird diese Entschädigung angepasst?
In Art. 5 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist das Einkommen der Abgeordneten geregelt:
Ein Mitglied des Bayerischen Landtags erhält als steuerpflichtiges Einkommen eine Entschädigung, die zwölfmal im Jahr gezahlt wird. Sie beträgt je Monat ab 1. Juli 2022 8.886 Euro. Die Entschädigung beträgt für die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags das Zweifache, für stellvertretende PräsidentInnen das Eineinhalbfache der Entschädigung.
Die Entschädigungen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.
Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus
1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 v. H.
2. dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 v. H.
3. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 v. H.
Die Anpassungen jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Für 2022 war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 1. Juli 2021 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.
Was muss ich versteuern?
Die Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
Was gibt es zusätzlich?
Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Bayerischen Landtages eine Kostenpauschale von monatlich 3.726 Euro (Art. 6 Abs. 2 BayAbgG). Dieses Geld verwende ich für alle Kosten, die im Rahmen meiner Arbeit anfallen: Mietkosten für die Regionalbüros in Bärnau und Weiden, Büromaterial, Reisekosten, Übernachtungskosten, Bücher, Briefmarken, Veranstaltungen, Broschüren usw.
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.
Als Abgeordneter bin ich auch Arbeitgeber und brauche ein starkes Team zur Unterstützung in München und in den Regionalbüros. Für alle Bruttolöhne kann ich ein Jahresbudget von derzeit höchstens 141.129,54 Euro ausschöpfen.
Um mich und mein Team mit Computern, Telefonen, Internetzugängen, Druckern, Scannern usw. auszustatten, kann ich pro Legislaturperiode bis zu 12.500 Euro beanspruchen. Sollte ich beispielsweise ein Notebook wieder verkaufen, ist der Zeitwert an das Landtagsamt zurück zu bezahlen.
Als Grüne Abgeordnete bin ich in allen Stimmkreise bzw. Landkreise und kreisfreien Städte in der Oberpfalz tätig, da wir als Fraktion nicht überall Abgeordnete haben. Das erhöht natürlich die von mir zu entrichtenden Reisekosten entsprechend. Durch den lückenhaften ÖPNV in der Oberpfalz, bin ich als Abgeordnete für den ländlichen Raum auf ein Auto angewiesen.
Mandatsbedingte Kosten die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
BahnCard
Weiterhin haben alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine “MVG-LandtagsCard”, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.
Nebentätigkeiten
Berufliche Nebentätigkeiten führe ich keine aus.
Abgaben/Spenden an meine Partei
Mandatsträgerbeiträge: monatlich 1127€
Bezüge durch meine Tätigkeit im Stadtrat (seit März 2020)
Sitzungsgeld für Teilnahme an Sitzungen – 35 € zuzüglich monatliche IT-Pauschale in Höhe von 20 €
Bezüge durch meine Tätigkeit im Kreistag (seit 2020)
monatliche pauschale Entschädigung von 60 € zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 10 € für notwendige IT-Ausstattung und Nutzung
je Sitzung 65 €
mehr Infos unter Inhaltsverzeichnis (kreis-tir.de)
Einnahmen aus Pachterträgen landwirtschaftlicher Flächen
ca. 1300 € pro Jahr